Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind der ITS unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel und Fehler sind der ITS unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde muss der ITS nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellen und bei der Eingrenzung von Mängeln und Fehlern mitwirken. Die Mängelrüge soll die Reproduktion eines Fehlers ermöglichen.
Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln und Fehlern ist die ITS nach ihrer Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Insbesondere ist die ITS berechtigt, Fehler in den Softwareprodukten und Dokumentationen durch Übersendung von Software-Updates und überarbeiteten Dokumentationen zu korrigieren. Der Kunde ist insoweit zur notwendigen Kooperation verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung muss der Kunde erneut rügen und eine zweite Nacherfüllung zulassen. Erst wenn diese ebenfalls fehlschlägt, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist für ITS-Leistungen beträgt 12 Monate. Die Verjährungsfrist für sonstige Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche nach Ziff. VIII – beträgt 12 Monate, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist. Die Nacherfüllung führt nicht zum Neubeginn oder einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.
Die ITS gewährleistet nicht, dass Softwareprodukte in allen vorhandenen oder nachträglich geänderten Hard- und Softwareumgebungen des Kunden fehlerfrei laufen.
Die ITS haftet nur für Mängel im Falle (a) der ordnungsgemäßen Lagerung, Installation, Bedienung und Instandhaltung der Produkte in Übereinstimmung mit den ordnungsgemäßen Bedienungsanleitungen, die von ihr oder ihren Zulieferern oder Unterauftragnehmern zur Verfügung gestellt werden; (b) einer ordnungsgemäßen Aufzeichnung und Bereitstellung der Betriebs- und Wartungsdaten während der Gewährleistungsfrist; (c) einer seitens der ITS befugten Durchführung von Modifikationen und Reparaturen des Vertragsgegenstands, ausschließlich mit vorausgehend erteilter Zustimmung der ITS.